Gerätesperre einrichten
Schützen Sie das Smartphone mit einer PIN, einem Fingerabdruck oder einem Passwort.
Ein gesperrtes, aktuelles Smartphone ist eine wichtige Grundlage. Ebenso hilfreich ist es, bei unerwarteten Anrufen aufmerksam zu bleiben und sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt für Smartphones eine Gerätesperre und zeitnah installierte Software-Updates. Bei Anrufen können erfundene Namen und Drohungen dazu dienen, Vertrauen aufzubauen oder Druck auszuüben.
Laut Cybersicherheitsmonitor des BSI waren rund 19 Prozent der über 69-Jährigen bereits von Cyberkriminalität betroffen.
Das BSI nennt eine Gerätesperre und aktuelle Software als wesentliche Grundlagen für die Smartphone-Sicherheit.
Schützen Sie das Smartphone mit einer PIN, einem Fingerabdruck oder einem Passwort.
Installieren Sie Software-Updates zeitnah. Das BSI empfiehlt, automatische Updates zu aktivieren.
Betrüger geben sich am Telefon als bekannte oder amtlich klingende Stellen aus. Ein vertrauter Name ist deshalb noch kein Beleg dafür, wer tatsächlich anruft.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale verwenden Anrufende unter anderem die Namen „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder „Bundesamt für Verbraucherschutz“, um Vertrauen zu gewinnen.
In manchen Gesprächen drohen sie mit Kontopfändung oder Klage, falls angebliche Rechnungen nicht bezahlt werden. Zeitdruck ist ein typisches Warnsignal.
Geben Sie PIN und Passwörter nicht am Telefon weiter. Seriöse Stellen fordern nie telefonisch zur sofortigen Zahlung oder zur Herausgabe von PIN oder Passwörtern auf.
Sie müssen in einem unerwarteten Gespräch nichts sofort entscheiden.
Legen Sie auf, wenn Sie unsicher sind oder unter Zeitdruck gesetzt werden.
Rufen Sie die genannte Stelle über eine Nummer zurück, die Sie selbst herausgesucht haben.
Besprechen Sie den Anruf mit Angehörigen oder einer anderen Person, der Sie vertrauen.
Die Hinweise zu Smartphone-Sicherheit und unerwarteten Anrufen beruhen auf den Veröffentlichungen der genannten Stellen.